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Exposé anfordern

Kundeninformation
Ihre Sicherheit ist uns wichtig:
Erst nach der notariellen Zahlungsaufforderung nach einem Kauf können Sie bedenkenlos den Kaufpreis bezahlen. Im Zweifelsfalle kontaktieren Sie uns oder Ihren Makler.
Das gilt auch bei Vorkasseforderungen und Vorauszahlungen von Maklerprovisionen. Auch Makler dürfen Ihnen die Provision erst in Rechnung stellen, wenn der Kauf notariell besiegelt oder der Mietvfertrag unterschrieben ist. Ausgenommen sind sonstige vereinbarte Kosten für Nebenleistungen (z.B. Reservierungsgebühr)

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften informieren wir Sie vorab wie folgt:
Durch die Anforderung von weiteren Informationen (z.B. Exposé, Besichtigung) haben Sie uns beauftragt, für Sie tätig zu werden. Für den Fall, dass Sie die Immobilie kaufen oder Gewerbeimmobilien mieten, löst dies einen Provisionsanspruch aus. Die konkrete Höhe der Käuferprovision bzw. Mieterprovision ist jeweils in den Inseraten und im Exposé ausgewiesen.

    Betrifft:

    Bitte das Exposé zu diesem Angebobt schicken.















    Wenn Sie gleichzeitig eine Besichtigung vereinbaren möchten,
    dann bitte Termine Vorschlagen:















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